Spielstraßen kennzeichnen und sicher machen!
Das StVO-konforme Verkehrsschild VZ 235.1 mit weißen Piktogrammen auf blauem Grund, welche ein Fahrzeug, ein Haus mit Straße, eine Person und ein ballspielendes Kind darstellen. Es weist Verkehrsteilnehmer auf den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs hin. Ab hier gilt ein Nebeneinander verschiedener Verkehrsarten. So dürfen Fahrzeuge nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren, ohne Fußgänger zu gefährden und auf gekennzeichneten Flächen parken. Fußgänger indes können die gesamte Straßenbreite nutzen, ohne den Fahrverkehr unnötig zu behindern. Kinderspiele auf der Straße sind in diesem Bereich ausdrücklich erlaubt. Das Schild ist retroreflektierend mit Reflexionsklasse RA1, hat eine Größe von 63 x 42 cm und wird laut Lochplan II mit 2 Schellen mit einem Lochabstand von 50 cm montiert.
- Richtzeichen VZ 235.1 (Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs)
- Farbe: blau, weiß
- Maße: 63 x 42 cm (StVO-Schildgröße 1) | Materialstärke: 2 mm
- Material: Aluminium
- Gemäß DIN 67520
- Umgangssprachlich auch als ‚Beginn einer Spielstraße‘ bekannt
- Ermöglicht das Nebeneinander verschiedener Verkehrsarten
- Witterungsbeständig und robust
- Kinderspiele auf der Straße sind in diesem Bereich ausdrücklich erlaubt
- Retroreflektierend mit Reflexionsklasse RA1
- Mit RAL-Gütezeichen
- Optimal für den Einsatz im Geltungsbereich der StVO
- In Flachform für die Befestigung mit Rohrschellen R150 mit einem Lochabstand von 50 cm
- Hier dürfen Fahrzeuge nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren
- Kontraststark für gute Sichtbarkeit
- Mit RAL-Gütesiegel in der genormten Farbe RAL 5005 Signalblau
- Fußgänger dürfen die gesamte Straßenbreite nutzen, ohne den Fahrverkehr unnötig zu behindern
- Für den Einsatz im Außenbereich
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